Wie die Gemeinde Steinmaur mitteilt, muss die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst werden. Darum wird eine Infoveranstaltung am 29. November 2023 stattfinden.
Aussicht über Steinmaur.
Aussicht über Steinmaur. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Steinmaur ist aus dem Jahr 1997 und muss an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) angepasst werden.

Im Jahre 2018 wurde die BZO-Revision der Gemeindeversammlung vorgelegt, jedoch zur Überarbeitung zurückgewiesen.

Mehrere übergeordneten Planungsziele

Es gibt mehrere übergeordneten Planungsziele. So soll die Bau- und Zonenordnung an die neuen kantonalen Vorschriften (Harmonisierung der Baubegriffe) angepasst werden.

Dazu muss die bauliche Nutzung in der Wohnzone W1 verbessert werden, wobei der Charakter des Einfamilienhausquartiers erhalten bleiben soll.

Der Abtausch der Siedlungsgebiete Tolacher/Steinwies wird zurückgestellt. Es soll keine Auszonung der öffentlichen Zone «Steinwies» erfolgen.

Als Grundlage dient auch das Siedlungsentwicklungskonzept von 2015, das mit Mitwirkung der Bevölkerung erstellt wurde.

Neue Vorlage wird vorgestellt

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung am Mittwoch, 29. November 2023, um 19.30 Uhr zur Teilnahme an der Informationsveranstaltung im Gemeindesaal Steinmaur ein.

Der Entwurf der neuen Bau- und Zonenordnung ist vom Gemeinderat verabschiedet worden.

Bevor dieser Entwurf dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht wird, stellt der Gemeinderat die Vorlage an dieser Info-Veranstaltung vor.

Anschliessend liegen die Unterlagen zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Anmeldung ist nicht notwendig

An der Veranstaltung werden die Änderungen vorgestellt und diskutiert.

Die Unterlagen können während der Dauer der öffentlichen Auflage auch auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Der Gemeinderat, vertreten durch Roger Bosshard, Christian Müller und Pierre Winiger, freut sich über eine rege Teilnahme.

Zu der Infoveranstaltung ist keine Anmeldung notwendig.

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